3 Kommentare erhalten

Dein GravatarM.Fg.
2. März 2010 @15:42  

Aus dieser Reduzierung des Datenvolumens auf 3 GB ergibt sich aus meiner Sicht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn dies für bestehende Verträge genauso gilt wie für Neue.

Was meint Ihr?

MARC

Dein GravatarMichael Mittwich
2. März 2010 @15:44  

Ich gehe stark davon aus, dass diese Grenze bei 3GB nur für neu abgeschlossene Verträge gilt, aber sollte sie auch für bestehende übernommen werden, sollte eine Kündigung möglich sein.
Immerhin hast du den Vertrag zu den damaligen Konditionen abgeschlossen.

Dein GravatarM.Fg.
2. März 2010 @16:30  

eben und das ist eine einseitige Änderung des Vertrags zu der ich nicht ausdrücklich um Zsutimmung gebeten wurde bzw. mir ein wahlrecht eingeräumt wurde.

Aber das alles ist davon abhängig ob es auch bei bestehenden Verträgen zum Zuge kommt. Wenn ich dazu eine Antwort vom T-Mobile Kundensupport habe lasse ich es Euch wissen.

MARC

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